Krankenkasse und Brust-OP — zahlt sie… oder nicht?
Fürs eigene Portmonee einer Frau wäre es natürlich vorteilhaft, wenn sie eine Bruststraffung oder eine Brustvergrößerung plant und zugleich davon ausgehen kann, dass die Krankenkasse die Kosten übernimmt. Für jene Frau wäre es wohl tatsächlich schön, realistisch ist es jedoch in der Regel nicht. Sowohl die Bruststraffung als auch die Brustvergrößerung werden zumeist als reine Schönheitsoperationen eingestuft, für die es keine medizinischen Gründe gibt. In diesen Fällen wird die Krankenkasse eine Kostenübernahme voraussichtlich ablehnen.
Psychische Probleme – meist kein Zahlungsgrund
Auch bei Frauen mit psychischen Problemen, die aufgrund der aus ihrer Sicht zu kleinen Brüste entstanden sind, stehen die Chancen auf eine zahlende Krankenkasse nicht gut. So entschied sich etwa das Sozialgericht Koblenz 2006 dagegen, die Kostenübernahme der Krankenkasse im Fall einer Frau festzuschreiben, die gegen ihre Kasse geklagt hatte. Und in Zeiten, in denen von steigenden Beiträgen für die Krankenkassen die Rede ist, scheinen die Chancen auf eine von der Krankenkasse bezahlte Bruststraffung oder Brustvergrößerung eher zu sinken als zu steigen. Dagegen ist die Chance oftmals gut, wenn nach einer durch Krebs bedingte Entfernung der Brüste eine Brustrekonstruktion ansteht.
Bessere Chancen bei Brustverkleinerung
Bessere Chancen auf Kostenübernahme haben eventuell auch diejenigen Frauen, die eine Brustverkleinerung planen. Das gilt aber im Allgemeinen nur dann, wenn es einen medizinischen Grund für den Eingriff gibt. Der kann etwa dann gegeben sein, wenn durch zu schwere Brüste Verspannungen und verspannungsbedingte Schmerzen entstehen. Im Einzelfall wird man schauen müssen, was die Krankenkasse zahlt und was nicht. Und eventuell sollte man sich nicht mit dem ersten ablehnenden Bescheid zufrieden geben. Mitunter ist Hartnäckigkeit ein guter Weg.